Kanzleianschrift:

Rechtsanwältin
Monika Oldenburg
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Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

Patientenverfügung

Herzlich willkommen bei Monika Oldenburg

Rechtsanwältin aus Osterholz-Scharmbeck mit den Tätigkeits- &
Interessenschwerpunkten Familienrecht und Betreuungsrecht

Betreuungsrecht


Am 01.01.1992 trat das Betreuungsgesetz (BtG) in Kraft. Damit wurde die Vormundschaft über Volljährige abgelöst. Auf Antrag kann das Vormundschaftsgericht für volljährige unter bestimmten Voraussetzungen eine Betreuung anordnen. Dies ist in den §§ 1896 ff BGB geregelt.

Für eine Betreuung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Betroffene (zu Betreuende) muss volljährig sein. Es muss eine Einschränkung vorliegen z. B. eine psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung, die den Betroffenen beeinträchtigt oder daran hindert, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.

Die Betreuung muss erforderlich sein. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen nicht durch Bevollmächtigte oder andere Hilfen besorgt werden können. Die Betreuung wird gemäß § 1896 BGB für die Bereiche angeordnet, für die der Volljährige seine Angelegenheiten nicht selbst erledigen kann (z. B. die Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Behördenangelegenheiten etc.).

Im Betreuungsrecht besteht meine Tätigkeit im

Beraten bei Fragen hinsichtlich des Stellens von Anträgen auf Betreuung

und dem dazugehörigen Verfahren.

Beratung bei der Auswahl des Betreuers

Erstellen von Vorsorge- und Betreuungsvollmachten und Patienten-

verfügungen

Darüber hinaus bin ich seit mehreren Jahren als rechtliche Betreuerin tätig und verfüge in diesem Bereich über eine umfangreiche Erfahrung.

Weiterführende Informationen aus dem Internet:
Betreuungsrecht

Empfehlenswerte Literatur:
Ratgeber Betreuungsrecht. Hilfe für Betreute und Betreuer, DTV
Betreuungsrecht von A – Z, Rund 450 Stichwörter zum aktuellen Recht, DTV
beide Bücher von Prof. Walter Zimmermann

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