Kanzleianschrift:

Rechtsanwältin
Monika Oldenburg
Rainstr. 2
27711 OHZ


Tel.:
Fax:

04791-985199
04791-985198

Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

Patientenverfügung

Herzlich willkommen bei Monika Oldenburg

Rechtsanwältin aus Osterholz-Scharmbeck mit den Tätigkeits- &
Interessenschwerpunkten Familienrecht und Betreuungsrecht

Betreuungsverfügung


Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie einer Person tatsächlich uneingeschränkte Entscheidungsbefugnisse erteilen wollen, können Sie sich für eine Betreuungsverfügung entscheiden.
Mit einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person, die Sie in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Fragen vertreten soll, für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Anders als in einer Vorsorgevollmacht muss die von Ihnen in einer Betreuungsverfügung vorgeschlagene Person (es können auch mehrere sein) vom Vormundschaftsgericht als Ihr rechtlicher Vertreter bestellt werden, bevor sie in Ihrem Namen handeln und entscheiden kann. Der Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht kontrolliert.

Bei der Auswahl des Betreuers hat sich das Vormundschaftsgericht nach den Wünschen des Betroffenen richten. In einer Betreuungsverfügung können Sie auch festlegen, wer auf keinen Fall Ihr gesetzlicher Vertreter werden soll. Das Vormundschaftsgericht muss diesen Wunsch berücksichtigen. Eine Betreuungsverfügung ist dann gültig, wenn die ausgewählte Person sich zur Übernahme bereit erklärt hat. Es ist sinnvoll, dass Sie sich mit der ausgewählten Person abstimmen und klären, ob diese zur Übernahme der Betreuung bereit ist.

Wie in einer Vorsorgevollmacht sollten Sie auch in einer Betreuungsverfügung möglichst detailliert formulieren, was im Notfall für Sie geregelt werden soll und was nicht. Eine Betreuungsverfügung ist auch dann sinnvoll, wenn Sie niemanden kennen, der für Sie als Betreuer in Frage kommt. In einem solchen Fall trifft das Vormundschaftsgericht die Auswahl des Betreuers. Eine detaillierte Betreuungsverfügung liefert dem Betreuer dann wichtige Informationen, um in Ihrem Sinne entscheiden zu können.

|

Copyright 2008 © RA Monika Oldenburg

webDesign by WEDOSYS 

|