







Kanzleianschrift:
Rechtsanwältin
Monika Oldenburg
Rainstr. 2
27711 OHZ
Tel.:
Fax:
04791-985199
04791-985198
Herzlich willkommen bei Monika Oldenburg
Rechtsanwältin aus Osterholz-Scharmbeck mit den Tätigkeits- &
Interessenschwerpunkten Familienrecht und Betreuungsrecht
In einer Patientenverfügung können Sie schon in gesunden Tagen Behandlungswünsche festlegen, für den Fall, dass Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr äußern können. Anders als in der Vorsorgevollmacht oder der Betreuungsverfügung benennen Sie in einer Patientenverfügung keinen Vertreter, um Ihren Willen später durchzusetzen.
In einer Patientenverfügung beschreiben Sie, wie sie medizinisch behandelt oder auch nicht
behandelt werden möchten, wenn sie sich nicht mehr dazu äußern können. Z. B.: Sollen
alle lebenserhaltenden Maßnahmen ausgeschöpft werden? Unter welchen Bedingungen wünschen
Sie einen Behandlungsabbruch? Möchten Sie palliative (schmerzlindernde) Medikation? Stimmen Sie einer
Organspende zu?
Diese und weitere Wünsche können Sie in Ihrer Patientenverfügung festlegen.
Beschreiben Sie in der Patientenverfügung möglichst genau, unter welchen Bedingungen Sie welche
Behandlungsmaßnahmen wünschen oder ablehnen. Damit Ihr Wille im Notfall auch Berücksichtigung
findet, ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder einer
Betreuungsverfügung zu kombinieren. So kann der Bevollmächtigte beziehungsweise der Betreuer Ihrem
Wunsch Nachdruck verleihen und die Umsetzung in Ihrem Namen einfordern.
Weiterführende Informationen aus dem Internet:
Patientenverfügungen
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