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Rechtsanwältin
Monika Oldenburg
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Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

Patientenverfügung

Herzlich willkommen bei Monika Oldenburg

Rechtsanwältin aus Osterholz-Scharmbeck mit den Tätigkeits- &
Interessenschwerpunkten Familienrecht und Betreuungsrecht

Vorsorgevollmacht


In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer für den Fall, dass Sie selbst entscheidungsunfähig werden sollten, in Ihrem Namen handeln darf. Eine Vorsorgevollmacht kann unterschiedliche Aufgabenbereiche umfassen: von Vermögensfragen bis zu persönlichen Angelegenheiten, wie der Wahl eines Pflegeheims oder der Entscheidungsbefugnis über medizinische Behandlungsmaßnahmen.

Eine Vorsorgevollmacht sollten Sie nur dann verfassen, wenn Sie der bevollmächtigten Person absolut vertrauen.

Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer für Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen:
Vorsorgeregister

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