







Kanzleianschrift:
Rechtsanwältin
Monika Oldenburg
Rainstr. 2
27711 OHZ
Tel.:
Fax:
04791-985199
04791-985198
Herzlich willkommen bei Monika Oldenburg
Rechtsanwältin aus Osterholz-Scharmbeck mit den Tätigkeits- &
Interessenschwerpunkten Familienrecht und Betreuungsrecht
In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer für den Fall, dass Sie selbst entscheidungsunfähig werden sollten, in Ihrem Namen handeln darf. Eine Vorsorgevollmacht kann unterschiedliche Aufgabenbereiche umfassen: von Vermögensfragen bis zu persönlichen Angelegenheiten, wie der Wahl eines Pflegeheims oder der Entscheidungsbefugnis über medizinische Behandlungsmaßnahmen.
Eine Vorsorgevollmacht sollten Sie nur dann verfassen, wenn Sie der bevollmächtigten Person absolut vertrauen.
Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer für
Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen:
Vorsorgeregister
Copyright 2008 © RA Monika Oldenburg
webDesign by WEDOSYS